Kinderschutzberatung

Kinderschutz geht uns alle an! Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen – wie zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, an Schulen, in Sportvereinen sowie in allgemeinmedizinischen, logopädischen oder ergotherapeutischen Praxen – haben gemäß § 8b SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch, sich bei der Einschätzung von möglichen Kindeswohlgefährdungen durch speziell ausgebildete Kinderschutzfachkräfte (gemäß § 8a SGB VIII sogenannte „insoweit erfahrene Fachkräfte“ im Kinderschutz) beraten zu lassen.

  • Sie machen sich Sorgen um ein Kind, das Sie betreuen?
  • Sie können die gewichtigen Anhaltspunkte nicht ausreichend oder abschließend im Kollegium abklären?
  • Sie haben ein „komisches Bauchgefühl“?
  • Sie sind sich unsicher, was sie tun können?

Trauen Sie sich! Holen Sie sich Unterstützung und lassen Sie sich bei der Einschätzung beraten.

Wir sind Vertragspartnerin des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Potsdam-Mittelmark und bieten insbesondere Fachkräften an Kitas/Horten und Schulen ausgewählter Standorte Beratungsleistungen bei der Einschätzung von Kinderschutzfragen an. Unsere speziell ausgebildeten Kinderschutzfachkräfte beraten und unterstützen Sie bei der Einschätzung und im weiteren Verlauf – kostenfrei und vor Ort.

Eine nach Orten sortierte Aufstellung der Einrichtungen, die unsere Leistungen direkt anfordern können, finden Sie im entsprechenden Untermenü.
Unsere Fachkräfte stellen sich Ihnen auch gern anlassunabhängig in der Einrichtung vor, informieren Sie über unser Beratungsangebot sowie über die entsprechenden Verfahrensleitlinien des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie und beantworten Ihre Fragen. Bitte sprechen Sie uns dafür einfach an.

Sofern Sie nicht in Kitas/Horten oder Schulen tätig sind, jedoch durch ihren Beruf anderweitig Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, können Sie dennoch unsere Kinderschutzberatungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen wir aus vertraglichen Gründen vorab die Zustimmung des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie einholen. Bitte sprechen auch Sie uns bei Bedarf gern an.

Sie sind sich (noch) unsicher oder trauen sich aus verschiedenen Gründen nicht, die Beratung anzufordern? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an. In einer anonymen telefonischen Erstberatung unterstützen wir Sie auch in diesen Fällen.

Was können Sie von uns im Beratungsprozess erwarten?

  • Sie erhalten Unterstützung bei der Strukturierung der gewichtigen Anhaltspunkte bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und der Beurteilung der Gefährdung durch erfahrene und speziell ausgebildete Kinderschutzfachkräfte.
  • Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihres gesetzlichen Schutzauftrages und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und der Erstellung des Schutzplans.
  • Wir geben Hilfestellung bei der Versachlichung von emotional belastenden Prozessen.
  • Wir bereiten mit Ihnen Gespräche mit den Kindern/Jugendlichen bzw. den Personensorgeberechtigten vor und werten diese im Anschluss mit Ihnen aus.
  • Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die Einhaltung von Verfahren, Standards und gesetzlichen Bestimmungen im Kinderschutz.
  • Wir informieren Sie über Hilfeangebote, die Personensorgeberechtigte im konkreten Fall in Anspruch nehmen können.
  • Wir bereiten mit Ihnen abgeschlossene Fälle auf Anfrage nach.
  • Wir bieten Ihnen Einzel-, Team-, und Leitungsberatungen im Sinne einer Fall- und Fachberatung.

Wo liegen die Grenzen unserer Beratung?

  • Sie bleiben Verantwortliche des Verfahrens. Unsere Fachkräfte sind Ihre Berater.
  • Unsere Fachkräfte sind nicht selbst in den Fall involviert und behalten für die Beratung ihre fallbezogene Neutralität.
  • Unsere Fachkräfte sind nicht bei Elterngesprächen o. ä. anwesend oder nehmen eigene Begutachtungen von Verhaltensauffälligkeiten des Kindes/Jugendlichen vor.
  • Unsere Fachkräfte beraten und empfehlen, haben jedoch keine eigenen Entscheidungskompetenzen im Sinne einer Dienst- oder Fachaufsicht.
  • Unsere Beratungsleistungen sind auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen ausschließlich dazu bestimmt, Fachkräfte der jeweiligen Einrichtungen in ihrer Kompetenz hinsichtlich der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung zu stärken und sie bei der Klärung von Prozessen zu beraten und zu unterstützen. Eigene Ausgaben im Kinderschutz, die in die Verantwortung der Einrichtungen fallen, dürfen unsere Kinderschutzfachkräfte im Rahmen dieser Beratungen nicht übernehmen.

Was erwarten wir von Ihnen im Beratungsprozess?

  • Sie erkennen und dokumentieren die gewichtigen Anhaltspunkte. Für Ihre Einschätzung stellen wir Ihnen einen Dokumentationsbogen am Ende der Seite zum Download bereit.
  • Sie fordern unsere Beratung an und vereinbaren nach Abstimmung mit der Schul- bzw. Kitaleitung einen Termin mit uns.
  • Sie bleiben in der Fallverantwortung und führen die Dokumentation. Die Fallakte verbleibt bei Ihnen bzw. in der Einrichtung.
  • Sofern sich eine Kindeswohlgefährdung herausstellt und die in der Beratung erarbeiteten Maßnahmen und Hilfekonzepte für die Gefährdungsabwendung nicht ausreichend sind, veranlassen Sie über die Einrichtungsleitung die Meldung an den Fachdienst Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Download Dokument „Gefährdungseinschätzung“


Kontakt
Büro für Familienfragen
Franziska Rauch
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin, Kinderschutzfachkraft